unbebautes Grundstück in Feldrandlage am Ende einer Erschließungsstraße. Geeignet für Nutzungen wie folgt. Maximal 7 Wohneinheiten zulässig. Einfamilienhaus ebenso möglich.
Folgende Nutzungen sind in den Sondergebieten 2a, 3, 4a und 4b zulässig:
1. Kurkliniken, Einrichtungen und Anlagen für gesundheitliche Zwecke.
2. Einrichtungen des Kurbetriebes
3. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Pensionen, Ferienappartements /-Ferienwohnungen, etc.)
4. Schank- und Speisewirtschaften
5. Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen
6. Räume für freie Berufe des Gesundheitswesens
7. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke
8. Wohnungen im
SO 2a mit einer max. Grundfläche von 400 m² und max. 7 Wohneinheiten (WE
Maklerprovision von 3,57% gilt als verdient, bei Abschluß es notariellen Kaufvertrages